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Vermieten und Verwalten ALLES RICHTIG MACHEN: 17 PRAXIS-TIPPS ZUR WOHNUNGSABNAHME So vermeiden Sie teure Fehler und gehen Ärger aus dem Weg Ihr Mieter zieht aus. Jetzt wollen Sie Ihr Mietver- hältnis möglichst problemlos zu Ende bringen. Ein Abnahme-Protokoll ist hier der erste Schritt in die richtige Richtung: Damit vermeiden Sie spätere Streitigkeiten. Beispielsweise darüber, ob der Riss in Ihrer Fensterbank von Ihrem Mieter stammt oder von dem Handwerker, den Sie nach der Abnahme wegen einer anderen Sache in die Wohnung gelassen haben. Eine beliebte Mieter-Ausrede. Kann Ihnen nicht passieren? Von wegen: Alles schon mal vorgekommen!!! Mit einem Abnahme-Protokoll schaffen Sie Klarheit auf beiden Seiten: Was der Mieter noch nachbessern sollte, welche Einbauten er entfernen muss und welche Reparaturen Sie noch von ihm erwarten. Was tun, wenn Ihr Mieter sich weigert, das Abnahme- Protokoll zu unterschreiben? Ganz einfach: Für diesen Fall haben Sie einen Zeugen dabei! Der unterschreibt dann anstelle des Mieters und kann im Ernstfall vor Gericht den Zustand der Wohnung bezeugen. 16 weitere wertvolle Tipps zum Abnahme-Termin lesen Sie hier http://www.steuernetz.de/link?vermieter1001 ********************************************** NEUES URTEIL ZUR KÜNDIGUNGSFRIST BEI ALTMIETVERTRÄGEN So halten Sie Ihren Mieter länger im Vertrag Welche Kündigungsfrist gilt jetzt eigentlich, wenn Ihr Mieter den vor dem 1.9.2001 geschlossenen Wohnungsmietvertrag kündigt? Keine leichte Frage! Das Bundesjustizministerium meint: Die neue kurze Kündigungsfrist, sofern Sie mit Ihrem Mieter die "alten" Kündigungsfristen nicht individualvertraglich vereinbart haben. Die Gerichte sehen das anders - vermieterfreundlicher! 4 Urteile gibt es bisher zu diesem Streitpunkt. 3 davon sind vermieterfreundlich. Eines dieser 3 Urteile samt Aktenzeichen finden Sie gleich hier in Ihrem Newsletter. http://www.steuernetz.de/link?vermieter1002 Übrigens: Die anderen 2 vermieterfreundlichen Urteile samt Aktenzeichen finden Sie als Abonnenten des "Vermieter-Briefs" in Ihrem Vermieter-Brief Nr. 5, als Leser des "Praxis-Beraters für Private Wohnungsvermieter von A-Z" in Heft Nr. 4 und als Leser von "Die Neue Vermieter- und Hausverwalter- Praxis von A-Z" in Heft Nr. 5. **ANZEIGE************************************* Privat besser vermieten ohne Sorgen +++ Klären Sie jetzt sofort, wie Sie richtig handeln, wenn ein Mieter Schwierigkeiten macht +++ Verschwenden Sie nie mehr Geld durch falsche Abrechnungen oder übertriebene Großzügigkeiten +++ Verhindern Sie, dass kleine Meinungs-Differenzen in jahrelangen Streit ausarten Jetzt erzielen Sie als Privat-Vermieter dauerhaft hohe Rendite mit dem Praxis-Handbuch "Praxis-Berater für Private Wohnungsvermieter von A-Z". Fordern Sie Ihr aktuelles Exemplar zum 4-Wochen-GRATIS-Test jetzt an. http://www.steuernetz.de/link?vermieter10pwv ********************************************** 3 UNWIRKSAMKEITS-FALLEN BEI DER KAUTION: SO ENTGEHEN SIE IHNEN Schon 1 falsches Wort kann Sie Ihre gesamte Kaution kosten! Schließen Sie nie einen Mietvertrag ohne Kautions- vereinbarung ab! Diese Faustregel haben Sie sich hoffentlich schon zum Prinzip gemacht - ich kann es Ihnen jedenfalls nur raten! Allerdings: Der Teufel sitzt hier im Detail! Sicherlich: Sie brauchen keine seitenlangen Aus- führungen dazu zu machen, was, wann, wie und wie viel Ihnen Ihr Mieter als Mietsicherheit zahlen soll - an ein paar gesetzliche Grundregeln sollten Sie sich aber schon halten! Schließlich kann schon 1 kleiner Fehler Ihre gesamte Kautionsvereinbarung unwirksam machen. Die 3 häufigsten Unwirksamkeits-Fallen bei der Kaution finden Sie hier. Schon einer davon kann Sie bares Geld kosten! So, wie einen Berliner Vermieter, der in nur 1 Satz gleich 2 folgenschwere Fehler beging. http://www.steuernetz.de/link?vermieter1003 *********************************************** PER ANZEIGE AUF MIETERSUCHE: 7 TIPPS VOM WERBE-PROFI Wie Sie schneller annehmbare Mieter finden Erst neulich stand in einer großen Deutschen Sonntagszeitung, dass Mieter um Wohnungen Schlange stehen. 15 ? würden sie pro m² zahlen. Zugegeben: Es ging um München und nicht überall sieht es so rosig aus! Doch selbst wenn Sie Ihre Wohnung nicht in dieser "Traumgegend" vermieten, können Sie leicht einen neuen Mieter finden - vorausgesetzt Sie setzen auf die richtige Anzeige. Doch wie muss die aussehen? Der Trick liegt darin, dem Inserat-Leser das psychologische Umfeld Ihrer Immobilie möglichst näher zu bringen. Die meisten Inserate sind viel zu rational. Meist werden dort nur die Zimmeranzahl, die Wohnfläche und der Preis genannt. Das ist zu wenig. Wie Sie´s besser machen und damit erfolgreicher bei der Mieter-Suche sind, lesen Sie hier http://www.steuernetz.de/link?vermieter1004 *********************************************** BETRIEBSKOSTEN-LEXIKON: DER KORREKTE UMLAGESCHLÜSSEL Der erspart Ihnen unangenehme Rückfragen Ihres Mieters Egal, wie Sie´s machen: Der Mieter stört sich fast immer an dem von Ihnen gewählten Umlageschlüssel. Vor allem der alleinstehende Mieter, der ganz allein in einer großen Wohnung lebt und partout nicht ein- sehen will, warum er genauso viel bezahlen soll, wie die 4-köpfige Familie, die unter ihm wohnt. Mit diesem Unmut muss Ihr Mieter weiterleben. Denn seit dem 1.9.2001 ist der Umlageschlüssel nach der Wohn- fläche ein gesetzliches "Muss". Wann Sie doch noch zu einem anderen Umlageschlüssel greifen dürfen, erfahren Sie hier http://www.steuernetz.de/link?vermieter1005 *********************************************** WIE HAT IHNEN DIESE AUSGABE GEFALLEN? Es wäre schön, wenn Sie uns sagen würden, ob Ihnen unser Newsletter gefällt und welche Informationen oder Musterbriefe Sie sich sonst noch von uns wünschen. Mailen Sie uns Ihre Anregungen, Ideen, Feedback, Kritik und Kommentare zu Ihrem Immobilien-Newsletter. Wir freuen uns darüber!!!!! info@vermieternetz.de Übrigens: Wenn Ihnen dieser Newsletter gefallen hat, leiten Sie ihn doch einfach an Ihre Bekannten und Kollegen weiter! Kostenlos abonnieren kann ihn jeder unter http:://www.vermieternetz.de *********************************************** Sie möchten sich in aller Ruhe über unser gesamtes Verlagsprogramm informieren? Fordern Sie jetzt online den Gratis-Katalog der Verlagsgruppe Praktisches Wissen an... http://www.steuernetz.de/link?vermieter1006 *********************************************** Vielleicht haben Sie sich ja nicht selbst für diesen Newsletter angemeldet, sondern ein wohlwollender Freund, Bekannter oder Arbeitskollege hat das für Sie erledigt. Das können wir natürlich nicht wissen. Falls Sie diesen Newsletter ungewollt erhalten, bestellen Sie ihn per Mausklick einfach wieder ab. Bedenken Sie aber: Sie verzichten damit auf kostenlose, wertvolle Informationen zum rechtssicheren Vermieten und Verwalten Ihrer Immobilie! Falls Sie dies wirklich wollen, klicken Sie einfach hier http://www.steuernetz.de/link?abmeldungvvnl aus dem Verteiler austragen. 17:11 11.05.2002